27. April 2020

Burn-out: Präven­tion soll­te auch im Be­trieb statt­finden

Der Kampf gegen Burn-out ist nur mit Präven­tion zu ge­win­nen. Und die soll­te im Be­trieb be­gin­nen, weil dort oft die Ur­sa­chen für eine Über­lastungs­de­pres­sion lie­gen. Dank des Prä­ven­tions­ge­set­zes be­kom­men Un­ter­neh­mer für ih­re Be­mü­hungen finan­ziel­le Un­ter­stützung von den Kran­kenkassen.

Text: Midia Nuri

urn-out ist seit Jahren ein Thema. Dabei geht es nicht nur um eine Modedia­gnose, sondern ein ernstes Problem: eine Über­las­tungs­de­pres­sion. Dieser Zustand der psychi­schen Auszeh­rung hat meis­tens, wenn auch nicht immer, zumin­dest teil­weise mit der Arbeit zu tun. Und immer mehr Menschen sind betroffen. Die gute Nach­richt ist: Im Betrieb lässt sich dem Burn-out mit Präven­tion höchst effektiv entge­gen­wirken. Firmen­chefs sollten bei den betrieb­li­chen Faktoren für die Krank­heit ansetzen. Zwar haben Mitar­beiter keinen Anspruch auf eine gesund­heits­för­dernde Arbeits­um­ge­bung, aber entspre­chende Inves­ti­tionen rechnen sich auch für das Unter­nehmen. Deshalb ist es sinn­voll, mit den Beschäf­tigten ihre Wünsche rund um die Burn-out-Präven­tion zu bespre­chen. Und mit dem Steuer­berater, wie sich Präven­tion dann als Betriebs­aus­gabe ansetzen lässt. Außerdem sollten sich Firmen­chefs unbe­dingt an die Kran­ken­kassen wenden. Sie stellen seit 2016 einen prall gefüllten Geld­topf für Präven­tion in Unter­nehmen zur Verfü­gung.

Burn-out greift in Un­ter­neh­men seit Jah­ren um sich

Burn-out mag ein Trend­thema sein. Doch es gibt keinen Grund, die Erkran­kung klein­zu­reden. Selbst wenn es manchmal eine gewisse Unschärfe beim Abgrenzen von anderen psychi­schen Erkran­kungen oder Urlaubs­reife gibt. Der über­las­tungs­be­dingte Ausfall von Mitar­bei­tern greift in Unter­nehmen seit Jahren um sich. Die Zahl der psychisch bedingten Kran­ken­tage hat sich von 2007 bis 2017 mehr als verdop­pelt. Gab es laut Bundes­ar­beits­mi­nis­te­rium 2007 noch 48 Millionen Fehl­tage pro Jahr wegen psychi­scher Erkran­kungen, waren es 2017 schon 107 Millionen. Natür­lich lässt nicht die Arbeit allein einen Menschen ausbrennen. Aber Arbeit spielt eine gewich­tige Rolle beim Entstehen von Depres­sionen und Burn-out – weshalb Präven­tion im Betrieb sinn­voll ist. Vor allem Über­stunden und Nacht­ar­beit erhöhen das Depres­si­ons­ri­siko, so Forscher des Münchner Helm­holtz Zentrums in einer Studie. In der Liste der am stärksten gefähr­deten Berufs­gruppen: Journalisten/Autoren, Händler, Juristen und (Personal-)Dienstleister sowie Beschäf­tigte in der Produk­tion, der verar­bei­tenden Indus­trie und im Nah- und Fern­ver­kehr.

Burn-out: Präven­tion wirkt, das zei­gen die Zah­len

Inzwi­schen hat sich der Trend beim Burnout auch durch Präven­tion etwas gedreht. Diverse Studien zeigen: Fehl­zeiten und Kosten aufgrund psychi­scher sowie anderer Erkran­kungen etwa des Herzens oder von Muskeln und Skelett lassen sich senken. Erst­mals seit 2006 verzeich­nete die Kran­ken­kasse DAK 2018 einen Rück­gang bei den Fehl­tagen aufgrund psychi­scher Erkran­kungen. Die Zahl sank im Vergleich zum Vorjahr um 5,6 Prozent. Sicher­lich ein Grund: Im Jahr 2016 ist das Präven­ti­ons­ge­setz in Kraft getreten. In Rahmen des Präven­ti­ons­ge­setzes verzeich­nete der Gesamt­ver­band der gesetz­li­chen Kran­ken­kassen dann 2017 gut acht Millionen Präven­ti­ons­maß­nahmen in Unter­nehmen. Die Betriebe riefen hierfür den von den Kran­ken­kassen vorge­se­henen gesetz­li­chen Gesamt­be­trag von gut 170 Millionen Euro ab. Die von den Kran­ken­kassen zur Verfü­gung stehenden Mittel – die laut Präven­ti­ons­ge­setz auch auszu­geben sind – haben sich verviel­facht. Der erst­ma­lige Rück­gang der Krank­heits­zahlen 2018 spricht für den Erfolg der Maßnahmen.

Ur­sa­chen be­kämp­fen ist die beste Prä­ven­tion

Ganz wichtig zur Präven­tion von Burn-out ist, die auslö­senden Faktoren zu kennen und zu besei­tigen. Die Faktoren können in der Arbeit und ihren Bedin­gungen liegen, aber auch im Privat­leben. Oder in einer Kombi­na­tion aus beidem. So begründen Experten beispiels­weise den höheren Frau­en­an­teil unter den psychisch Erkrankten mit einer oft vorlie­genden Doppel­be­las­tung aus Beruf und Privat­leben. Maßnahmen für mehr Fami­li­en­freund­lich­keit im Unter­nehmen sind also zumin­dest indi­rekt auch prak­ti­zierte Burn-out-Präven­tion. Die Arbeit den eigenen Bedürf­nissen anpassen zu können, ist zugleich der Leis­tung wie auch dem Wohl­be­finden der Mitar­beiter zuträg­lich. In Betrieben mit Schicht­ar­beit sollten Chefs die Einsatz­zeiten den gesund­heit­li­chen Bedürf­nissen ihrer Mitar­beiter anpassen. Das trägt dazu bei, die Beschäf­tigten körper­lich und seelisch gesund zu halten, dient also eben­falls der Burn-out-Präven­tion mit Blick auf einen wich­tigen Ursa­chen­faktor. Da auch Finanz­pro­bleme ein wich­tiger Stress­faktor sind, ist ein offenes Ohr für finan­zi­elle Sorgen und Abhilfe etwa per Mitar­bei­ter­dar­lehen eben­falls hilf­reich.

Kur­se zur Burn­out-Prä­­ven­­tion sind steu­er­be­günstigt

Auch persön­liche Faktoren können Mitar­beiter in einen Burn-out treiben. Zermür­bende private Situa­tionen ebenso wie Erkran­kungen und Unfälle oder auch Tren­nungen in der Familie. Wichtig mit Blick auf Burn-out und Präven­tion: Ob belas­tende Lebens­um­stände krank machen, hängt stark von den Fähig­keiten der Menschen ab, damit umzu­gehen. Resi­lienz ist hier ein wich­tiges Stich­wort. Und die lässt sich stärken. Verschie­denste Kurse oder Coaching-Ange­bote bieten sich an: je nach Bedarf oder Vorliebe der Mitar­beiter etwa zum Stress- und Selbst­ma­nage­ment oder zur Muskel­ent­span­nung Yoga und Qigong. Genau wie Ausgaben für Rücken- oder Sehschule können Unter­nehmer auch hierfür den jähr­li­chen Frei­be­trag bean­spru­chen, bis zu dem Ausgaben für Gesund­heits­leis­tungen lohn­steuer- und sozi­al­ab­ga­ben­frei sind. Er steigt 2020 von 500 auf 600 Euro pro Mitar­beiter und Jahr. Lassen Unter­nehmer für ihre Beschäf­tigten ein komplexes Programm für betrieb­li­ches Gesund­heits­ma­nage­ment aufsetzen, können sie die Kosten dafür als Betriebs­aus­gaben ansetzen. Über Details infor­miert der Steuer­berater.

Präven­tions­ge­setz bie­tet Un­ter­stützung für Un­ter­nehmen

Unter­nehmer sollten auf jeden Fall auch den Kontakt zu Kran­ken­kassen suchen. Neben den steu­er­be­güns­tigten Möglich­keiten beim betrieb­li­chen Gesund­heits­ma­nage­ment steht ihnen dort mit dem Präven­ti­ons­ge­setz seit 2016 ein prall gefüllter Geld­topf zur Verfü­gung. Den können sie für die Präven­tion von Burn-out im Unter­nehmen anzapfen. Das Präven­ti­ons­ge­setz verpflichtet die Kran­ken­kassen seit Januar 2016, jähr­lich mindes­tens zwei Euro je Versi­cherten in betrieb­liche Gesund­heits­för­de­rung zu inves­tieren. Bis 2016 waren Inves­ti­tionen in betrieb­liche Gesund­heits­för­de­rung frei­willig und lagen je nach Kasse bei 50 Cent bis einem Euro. Nur einige wenige BKKs gaben schon vorher mehr als zwei Euro je Versi­cherten und Jahr aus. Hier hat sich also einiges getan. Grund für die Verab­schie­dung des Präven­ti­ons­ge­setzes war, dass vor allem soge­nannte Zivi­li­sa­tions- und Volks­krank­heiten um sich greifen. Sie machen rund 70 Prozent des Krank­heits­ge­sche­hens aus. Und von ihnen weiß man, dass sie sich durch Präven­tion gut verhin­dern oder mildern lassen.

Kran­ken­kas­sen hel­fen bei Prä­ven­tion von Burn-­out

Was der Burn-out-Präven­tion dient, kann auch gegen Herz-Kreis­lauf-Erkran­kungen oder Erkran­kungen des Muskel-Skelett-Systems helfen. Unter­nehmer mit Betriebs­arzt sollten von diesem eine Präven­ti­ons­emp­feh­lung einholen. Diese müssen die Kran­ken­kassen laut Präven­ti­ons­ge­setz berück­sich­tigen. Sinn­voll ist auch, sich an einen Dienst­leister für betrieb­li­ches Gesund­heits­ma­nage­ment zu wenden. Der hilft bei der psychi­schen Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung, zu der Unter­nehmer ja verpflichtet sind. Unbe­dingt sollten Firmen­chefs sich dann auch an die Kran­ken­kassen wenden, bei denen ihre Mitar­beiter versi­chert sind. Gut zu wissen: In welche Unter­nehmen eine Kran­ken­kasse für Präven­tion vorge­se­henes Geld inves­tiert, bleibt ihr über­lassen – nur inves­tieren muss sie es laut Präven­ti­ons­ge­setz. Hat eine gesetz­liche Kran­ken­kasse eine halbe Million Versi­cherte, muss sie eine Million Euro pro Jahr in betrieb­liche Gesund­heits­för­de­rungs­maß­nahmen stecken. Keine schlechte Ausgangs­basis also, zu einem guten und güns­tigen Angebot für die Burn-out-Präven­tion im Unter­nehmen zu kommen. Eine Koor­di­nie­rungs­stelle erleich­tert den Kontakt zu den Kran­ken­kassen. Wichtig ist, dass Hand­lungs­felder und Maßnahmen den Quali­täts­an­for­de­rungen des Leit­fa­dens Präven­tion im Bereich Stress­ma­nage­ment entspre­chen.

Bei Fragen spre­chen Sie uns gerne an.

Quelle: www.trialog-unternehmerblog.de, Heraus­geber: DATEV eG, Nürn­berg